Satzung

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und des Sports, insbesondere

  • die Förderung und Verbesserung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit
  • des logischen Denkvermögens – die Steigerung der Fantasie und Kreativität
  • die Stärkung des Sozialverhaltens und des Selbstbewusstseins im Bereich der Jugend- und Altenhilfe und des Sports durch das Schachspiel.

Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die unmittelbare und mittelbare finanzielle Unterstützung von Kinderschach und Schach für Senioren und des Schachleistungssports, sowie von Schachmannschaften und Einzelspielern. Die Gesellschaft kann sich unter Beachtung der Regelungen der Abgabenordnung zur Unmittelbarkeit auch nichtkommerzieller Institutionen (z. B. Vereine, Stiftungen) bedienen, die Kinderschach und Schach für Senioren oder als Leistungssport anbieten und /oder Schachmannschaften und Einzelspieler unterstützen.